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BVerfG, 25.08.2000 - 1 BvR 934/00 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 19.09.1996 - 18 J 3382/96
- LSG Baden-Württemberg, 25.02.1997 - L 9 J 3048/96
- BSG, 26.01.2000 - B 13 RJ 39/98 R
- BVerfG, 25.08.2000 - 1 BvR 934/00
Wird zitiert von ... (6)
- BSG, 08.08.2019 - B 5 R 282/18 B
Rentenrechtliche Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten in der ehemaligen …
Die Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil ist nicht zur Entscheidung angenommen worden (Beschluss vom 25.8.2000 - 1 BvR 934/00) . - BSG, 08.02.2023 - B 5 R 150/22 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
Die Differenzierung zwischen Ehegatten von nach dem Stichtag ausreisenden Spätaussiedlern und Ehegatten von Personen, die vor dem 1.1.1993 ausgereist sind, hat das BSG für verfassungskonform erachtet (vgl BSG Urteil vom 26.1.2000 - B 13 RJ 39/98 R - juris RdNr 24 ff; das BVerfG hat die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, vgl BVerfG Beschluss vom 25.8.2000 - 1 BvR 934/00; vgl auch BSG Beschluss vom 29.9.2021 - B 5 R 178/21 B - juris RdNr 8) . - LSG Bayern, 25.01.2006 - L 13 R 855/05
Sozialversicherungsrechtlicher Status miteinreisender Ehegatten eines …
Die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil vom 26.01.2000 wurde nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG 1. Senat 1. Kammer vom 25.08.2000 - Az.: 1 BvR 934/00).
- BSG, 29.09.2021 - B 5 R 178/21 B
Vormerkung von Beitragszeiten; Grundsatzrüge im …
Das BVerfG hat die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (vgl BVerfG Beschluss vom 25.8.2000 - 1 BvR 934/00). - LSG Baden-Württemberg, 13.04.2011 - L 10 R 1924/08 Das BSG hat im Urteil vom 26.01.2000 (B 13 RJ 39/98 R, B 13 RJ 39/98 R veröf-fentlicht in Juris mit dem Hinweis, dass die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil nicht zur Entscheidung angenommen wurde - Beschluss des BVerfG vom 25.08.2000, 1 BvR 934/00) ent-schieden, dass die durch das Inkrafttreten des KfbG mit Wirkung vom 01.01.1993 eingeführte Rechtsänderung in Bezug auf die Statusänderung nach dem BVFG und damit verbunden auch die Einschränkung von Leistungen nach dem FRG nicht gegen Art. 3 GG verstößt.
- BSG, 18.12.2009 - B 5 R 472/09 B Es hat dabei auch jeweils ausgeführt, dass hiergegen verfassungsrechtliche Bedenken nicht bestehen (…Urteil des Senats vom 23.6.1999, B 5 RJ 44/98 R, SozR 3-5050 § 1 Nr. 4; Urteil des 13. Senats vom 26.1.2000, B 13 RJ 39/98 R, juris; die Verfassungsbeschwerde gegen das letztgenannte Urteil wurde nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG 1. Senat 1. Kammer vom 25.8.2000, 1 BvR 934/00).